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Notarvertrag

Darauf müssen Sie beim Notarvertrag achten

Wie wird ein Kaufvertrag bei Immobilien erstellt? Welche Rolle spielte der Notar? Worauf muss ich beim Immobilienkauf achten?

Darauf müssen Sie beim Immobilienkaufvertrag achten

Ein Immobilienkaufvertrag ist ein wichtiges und kompliziertes Dokument. Lesen Sie hier, worauf Sie rund um den Kaufvertrag besonders achten müssen und wo die Tücken des Immobilienkaufvertrages liegen. 

Die Rolle des Notars beim Immobilienkaufvertrag​

Ein Immobilienkauf ist in Deutschland nur mit notarieller Beurkundung möglich. Aufgabe des Notars ist es, den Kaufvertrag aufzusetzen und den Verkauf zu beurkunden. Dazu sind in der Regel mindestens drei Termine beim Notar erforderlich. Im ersten Termin wird ein Vorgespräch geführt, anhand dessen der Notar einen Vorvertrag anfertigt. Im zweiten Termin wird der Vorvertrag mit dem Käufer und dem Verkäufer gründlich erörtert und es werden eventuelle Änderungen vorgenommen. im dritten Termin schließlich wird der Kaufvertrag von allen Parteien erneut gründlich geprüft. Zu diesem Zweck liest der Notar den gesamten Kaufvertrag laut vor. Sind Käufer und Verkäufer mit dem Inhalt des Kaufvertrags einverstanden, kommt es zur Unterzeichnung und Beurkundung.

Diese Punkte müssen unbedingt im Immobilienkaufvertrag enthalten sein

Kurz gesagt sollten Käufer und Verkäufer alle Details rund um den Immobilienverkauf im Kaufvertrag festhalten, denn nur was im Kaufvertrag steht hat auch rechtsverbindliche Gültigkeit. 

Die Finanzierungsvollmacht​

Auch die Finanzierungsvollmacht ist fester Bestandteil eines Immobilienkaufvertrages. Die Finanzierungsvollmacht wird dem Käufer vom Verkäufer gewährt und versetzt den Käufer in die Lage, die Immobilie finanziell zu belasten, obwohl er den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat. So kann die finanzierende Bank die Immobilie als Sicherheit einsetzen, bevor das Geld aus dem Immobilienkredit fließt.

Die Auflassungsvormerkung​

Die Auflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer den vereinbarten Eigentumserwerb zu. Von der Einigung über einen Immobilienkauf bis zur tatsächlichen Vertragsunterzeichnung können Wochen oder sogar Monate vergehen. Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer davor, dass sich der Verkäufer in dieser Zeit anders entscheidet, weil beispielsweise ein anderer Käufer mehr Geld für die Immobilie bietet. Darüber hinaus bietet die Auflassungsvormerkung Schutz vor einer Insolvenz des Verkäufers und davor, dass Gläubiger des Verkäufers auf das auf das Grundstück zugreifen können. Käufer sollten daher immer auf eine Auflassungsvormerkung bestehen.

Der Übergang von Nutzen und Lasten

Mit dem Übergang von Nutzen und Lasten beziehungsweise dem wirtschaftlichen Übergang ist der Zeitpunkt gemeint, zu dem das Grundstück wirtschaftlich auf den Käufer übergeht. Mit dem Übergang von Nutzen und Lasten stehen dem Käufer sowohl die Erträge einer erworbenen Immobilie wie beispielsweise Mieteinnahmen zu, zugleich muss er jedoch ab diesem Zeitpunkt auch für alle Kosten des Grundstücks und der Immobilie aufkommen. Der Übergang von Nutzen und Lasten sollte im Kaufvertrag genau definiert werden. Üblicherweise findet er zusammen mit der Schlüsselübergabe nach der Zahlung des kompletten Kaufpreises statt. Wünscht der Käufer eine abweichende Regelung, weil er beispielsweise schon vorher beginnen möchte, die Immobilie zu renovieren, sollte sich der Verkäufer auf jeden Fall entsprechend absichern. Generell ist es jedoch angeraten, sowohl die Schlüsselübergabe als auch den wirtschaftlichen Übergang an die Zahlung des kompletten Kaufpreises zu binden. Käufer sollten daher immer auf eine Auflassungsvormerkung bestehen.

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